Zahnärztliche Patientenschutz Organisationen der Schweiz
Patientenanliegen und -Rechte, auch bei Konflikten mit Zahnärzten.
Die unabhängige Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz hilft und vertritt Patientinnen, Patienten und deren Angehörige. Die Stiftung ist vernetzt mit Ärzten, Zahnärzten, Spitälern, Anwälten und Gutachtern. Die Angebote sind kostenpflichtig – SPO-Mitglieder profitieren von Vergünstigungen.
Wenn Ihr Zahnarzt nicht Mitglied der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO ist, können Sie sich im Streitfall an eine überregionalen Patientenstellen wenden. Die Angebote sind teilweise kostenpflichtig.
Wenn Ihr Zahnarzt Mitglied der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO ist, können Sie sich im Streitfall an eine SSO-Ombudsstelle wenden. Die Angebote sind teilweise kostenpflichtig.
Marco Bianchi
Dr. med. dent., eidg. dipl. Zahnarzt SSO
SPO Patientenschutz Zürich
Häringstrasse 20 - 8001 Zürich
SPO Patientenschutz Nordwestschweiz
Im Spitalpark - Fährweg 8 - 4600 Olten
+41 62 212 55 89
0900 56 70 47
Hotline für Nichtmitglieder (ab CHF 2.90/Min.)
SPO Patientenschutz Bern
Postgasse 15 - 3008 Bern 8
+41 31 372 13 11
0900 56 70 47
Hotline für Nichtmitglieder (ab CHF 2.90/Min.)
SPO Patientenschutz Ostschweiz
Rosenbergstrasse 72 - 9000 St. Gallen
+41 71 278 42 40
0900 56 70 47
Hotline für Nichtmitglieder (ab CHF 2.90/Min.)
Organisation Suisse des Patients Lausanne
Chemin de Mont-Paisible 18 - 1011 Lausanne
Organisation Suisse des Patients Genève
Rue Gabrielle-Perret-Gentil 4 - 1211 Genève 14
Organizzazione Svizzera dei Pazienti Ticino
6501 Bellinzon
Lassen Sie sich von einem SSO-Zahnarzt behandeln!
SSO-Zahnärzte stehen für Qualitätsarbeit. Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO sorgt - als Vertreterin der schweizerischen Zahnärzteschaft - zudem dafür, dass die SSO-Mitglieder die berufsethischen Verpflichtungen erfüllen. Das ist ein wichtiger Vorteil für alle Zahnarztpatienten.
Wie finden Sie den richtigen Zahnarzt?
Wie erkennen Sie einen guten Zahnarzt? Folgende Empfehlungen werden Ihnen bei der Suche und Auswahl nach dem richtigen Zahnarzt und bei möglichen Konflikten helfen:
Gibt es eine Garantie für zahnärztliche Leistungen?
Nach Auftragsrecht haftet der Zahnarzt für die getreue und sorgfältige Auftrags-Ausführung. Nur bei klarer Verletzung der Sorgfaltspflichten kann der Zahnarzt für Kunstfehler innerhalb von 10 Jahren (Verjährung) belangt werden.